Die Entscheidungsdatenbank befindet sich zur Zeit noch im Aufbau. Nach und nach werden wir hier weitere Entscheidugen einstellen und entsprechend in Bezug auf die Doppelresidenz kommentieren.
1. Unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wird der Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 29.01.2020 - 6 F 64/18 - wie folgt teilweise abgeändert:
Ziffer 2. des Tenors erhält folgende Fassung:
Unter Aufhebung der Betreuung des Kindes im Wechselmodell hat der Antragsteller das Recht und die Pflicht zum regelmäßigen Umg...
Die 3 Kinder (5,7,9 Jahre zum Zeitpunkt der hiesigen Entscheidung) lebten nach der Trennung überwiegend beim Vater. 2017 gab es eine Umgangsregelung alle 14 Tage am Wochenende und häufig unter der Woche nach der Schule bis zum Abend ohne Übernachtung sowie hälftige Ferienteilung. Die Eltern sollten weiterführende Beratungsgespräche führen...
Die Eltern des Kindes hatten sich 2017 getrennt. Der Vater hatte sich dann eine eigene Wohnung im direkten Umfeld gesucht und für die Zeit auch eine einvernehmliche Umgangsregelung in Form eines „erweiterten Umgangs“ (Freitag – Dienstag sowie Montag zu Dienstag in der Folgewoche) verständigt.
Ãœber eine Erweiterung der Kontaktzei...
Die Eltern trennten sich im November 2018 und führten seitdem zahlreiche gerichtliche Verfahren, darunter auch ein beendetes Gewaltschutzverfahren. Im Dezember 2018 und Februar 2019 wurden zum Umgangs Zwischenvereinbarungen geschlossen, deren Inhalt nicht näher benannt wurde.
Im vorliegenden Verfahren forderte die Mutter, den Umgang le...
Leitsätze des Bundesgerichtshofes:
Nach der Trennung der Eltern wandte sich der Vater hilfesuchend an das Jugendamt, da die Mutter ständig Vereinbarungen, die unter Vermittlung des Jugendsamtes zustande gekommen sind, abändere. Nach Ansicht des Jugendamtes stelle dies eine unmittelbare Gefährdung des Sohnes durch den Elternkonflikt dar.
Die Mutter beantragte die Ãœbert...
Eine fehlende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern schließt nicht nur eine Doppelresidenz, sondern auch einen (stark) erweiterten Umgang aus.
Die Eltern leb...
Leitsatz von doppelresidenz.org:
Ein Umgang 8:6 Tage entspricht bei streitenden Eltern dem Kindeswohl eher als ein Umgang 7:7 Tage. Dies folgt einem Kontinuitätsgedanken, wenn der Vater vorher weniger in der Betreuung involviert war, auch wenn sich das Kind einen deutlich umfangreicheren Umgang mit seinem Vater wünscht.
Leitsatz:
1. Bei einer nachhaltig zerrütteten Elternbeziehung und daraus resultierenden erheblichen Belastung für das Kind entspricht es regelmäßig dem Wohl des Kindes am besten, die gemeinsame elterliche Sorge vollständig aufzulösen.
2. Ein paritätisches Wechselmodell kann gegen den Willen eines Elternteils mangels einer ausreichen...
Eine paritätische Doppelresidenz kann auch dem Wohl der Kinder auch dann am Besten entsprechen, wenn weiterhin ein hohes Konfliktverhalten der Eltern untereinander besteht.
a) Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert ei...
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